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handbuch:kapitel_4:4.09.02_reisekosten [2011/08/16 12:21] 192.168.0.65 |
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Im Reiter "Sonstiges" können die steuerlichen Sonderfälle (Übernachtungspauschale, Abzug Mahlzeiten) hinterlegt werden. Diese Daten werden verwendet, wenn in den Hotelkosten oder bei Geschäftsessen Mahlzeiten enthalten sind, die als geldwerter Vorteil von den Verpflegungsmehraufwenden abgezogen werden sollen. | Im Reiter "Sonstiges" können die steuerlichen Sonderfälle (Übernachtungspauschale, Abzug Mahlzeiten) hinterlegt werden. Diese Daten werden verwendet, wenn in den Hotelkosten oder bei Geschäftsessen Mahlzeiten enthalten sind, die als geldwerter Vorteil von den Verpflegungsmehraufwenden abgezogen werden sollen. | ||
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Nach dem Schließen der Maske ... | Nach dem Schließen der Maske ... | ||
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... wird von den Pauschalen (Verpflegungsmehraufwand) der geldwerte Vorteil abgezogen. | ... wird von den Pauschalen (Verpflegungsmehraufwand) der geldwerte Vorteil abgezogen. |